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Entgelttransparenzgesetz 2026

Geschrieben von Admin | Mar 19, 2026 9:47:00 AM

„Müssen wir oder müssen wir nicht?“ Diese Frage haben sich Personaler:innen in ganz Deutschland in den vergangenen Monaten immer wieder gestellt – insbesondere, wenn es darum ging, das Gehalt in Stellenanzeigen anzugeben. Doch schnell entpuppte sich das als Mythos: Denn die gesetzlichen Vorgaben sind klarer, als viele zunächst vermuteten. Dennoch fragen sich aktuell viele Personalverantwortliche: Was kommt da konkret auf uns zu? Die Antwort: so einiges, aber nichts wirklich Dramatisches. 

 

Warum das Ganze?  

Seit vielen Monaten sorgt das Entgelttransparenzgesetz in den HR-Abteilungen für Aufregung, obwohl es im Grunde ein alter Hut ist: Denn es ist in Deutschland bereits seit 2017 in Kraft. Doch die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970), die 2023 verabschiedet wurde, verlangte nach einer Aktualisierung, Erweiterung und Verschärfung, die nun am 07. Juni 2026 wirksam wird – mit spürbaren Auswirkungen auf Recruiting, Vergütungssysteme und HR-Prozesse. Das Ziel der neuen Richtlinie: gleiche Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit konsequenter durchzusetzen – und so den sogenannten „Gender Pay Gap“ zu schließen. Das Ergebnis: aus einem eher „zahnlosen“ Gesetz wird zukünftig ein wichtiges Steuerungsinstrument für faire Vergütung.

Was sich ändert – die wichtigsten Punkte

  • Mehr Transparenz im Recruiting

Bewerbende haben künftig vor oder spätestens im Bewerbungsprozess Anspruch auf Informationen zum Gehalt, zum Beispiel eine Spanne oder das Einstiegsgehalt. Eine konkrete Gehaltsangabe in jeder Stellenanzeige ist nicht vorgeschrieben, aber Bewerbungsprozesse müssen transparent sein. Kurz: Arbeitgeber müssen frühzeitig im Prozess aufzeigen können, was realistisch verdient wird. Allerdings wird sich in der Stellenanzeigenpraxis dennoch oft eine Angabe (z. B. Gehaltsspanne) durchsetzen – schlicht, weil sie Prozesse effizienter macht und Erwartungen klärt. Zusätzlich gilt: Fragen nach dem bisherigen Gehalt werden – bei neuen Bewerbungen – unzulässig. 


  • Klare, nachvollziehbare Vergütungssysteme 

Unternehmen müssen ihre Gehaltsstrukturen systematisch dokumentieren, Kriterien wie Verantwortung, Qualifikation oder Belastung sauber definieren, nachvollziehbar anwenden und genderneutral prüfen. „Das haben wir schon immer so gemacht“ reicht künftig nicht mehr. 

 

  • Mehr Reporting und Prüfpflichten

 Ab einer Unternehmensgröße von mehr als 250 Mitarbeitenden kommen mit dem Update des Gesetzes auch neue Reportingpflichten dazu: Mögliche Gender Pay Gaps, also Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen, müssen geprüft und ausgewertet werden, jährliche Transparenzberichte erstellt und ggf. Maßnahmen bei auffälligen Abweichungen ergriffen werden. Kleinere Unternehmen ab 100 Beschäftigte haben diese Anforderungen beispielsweise nur alle 3 Jahre zu erfüllen.


  • Stärkere Rechte für Mitarbeitende

Mitarbeitende erhalten außerdem stärkere Rechte, Einblick in Gehaltskriterien und Vergleichswerte für ähnliche Tätigkeiten zu erhalten. Dies versetzt sie in die Lage, gegen Ungleichbehandlung vorzugehen. Bisher war die Auskunft nur möglich bei mindestens 200 Mitarbeiter:innen und einer Vergleichsgruppe von 6 Mitarbeiter:innen.


Was HR jetzt tun sollte


Für HR bedeutet das: Individuelle Gehaltsverhandlungen zwischen Mitarbeitenden und Führungskräften/Personalverantwortlichen bleiben zwar möglich, könnten aber durch die Bereitstellung transparenter, nachvollziehbarer Informationen zunehmend in den Hintergrund treten. Es geht also bald weniger darum, wer besser verhandelt oder mehr „herausholen“ kann. Vielmehr wird die Vergütung stärker durch Regeln und Systeme (standardisierte Gehaltsbänder, transparente Kriterien für Gehaltsstufen, klare Vorgaben für Einstiegsgehälter oder Beförderungen) bestimmt.

 

Die wichtigsten To-Dos:

  • Gehaltsstrukturen analysieren: Klären, wo es Unterschiede gibt und ob diese sachlich begründbar sind.

  • Bewertungssysteme definieren: Klare, nachvollziehbare und diskriminierungsfreie Kriterien für Rollen und Gehälter definieren und dokumentieren.

  • Recruiting-Prozesse anpassen: Gehaltsinformationen frühzeitig bereitstellen, um eine transparente Kommunikation zu gewährleisten und den Umgang mit Gehaltsfragen zu standardisieren.

  • Daten & Reporting aufbauen: Gender Pay Gap messen und Berichte vorbereiten.

  • Führungskräfte einbinden: Gehaltssysteme erklären und transparent kommunizieren.

 

Fazit

Keine Panik: Kein Arbeitgeber muss ab morgen alle Gehälter öffentlich machen. Aber jedes Unternehmen sollte erklären können, warum jemand genau dieses Gehalt bekommt. Wer die neuen Anforderungen jetzt systematisch angeht, schafft nicht nur Compliance, sondern auch Vertrauen und Fairness – und stärkt so die eigene Arbeitgebermarke. Eine Herausforderung, aber auch eine Chance, für HR.

 

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Quellen

Quelle Foto: iStock.