AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Personalwerk GmbH

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Personalwerk GmbH und ihren Vertragspartnern. Die Personalwerk GmbH wird im Folgenden kurz als „wir“ bezeichnet, ihre Vertragspartner als „Auftraggeber“.
(2) Die AGB gelten nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen bzw. jedenfalls in der dem Auftraggeber zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Geschäfte, ohne dass in jedem Einzelfall auf sie verwiesen wird.
(4) Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Auftraggebers den Auftrag an ihn vorbehaltlos ausführen.
(5) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Beweis des Inhalts einer Individualvereinbarung ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag oder unsere schriftliche Bestätigung Voraussetzung.
(6) Erklärungen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber uns gegenüber abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktrittserklärung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(7) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten die gesetzlichen Regelungen daher, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

(1) Wir entwickeln und setzen für unsere Auftraggeber Projekte im Bereich der Personalwerbung, der Personalrekrutierung, der Unternehmenspräsentation und der Unternehmenskommunikation (Recruitment Advertising, Interactive Communications, Response Management, Employer Branding, Student Communications und Employer Communications) um. Hierzu zählen insbesondere die Erstellung und Vermittlung von Stellenanzeigen, Firmenpräsentationen und -veranstaltungen, prominente Darstellungen, wie Werbebanner, Text- und Logolinks, Radiospots, Verkehrsmittelwerbung, Online-Datenbanken und Web-2.0-Applikationen im Namen und im Auftrag unserer Kunden zur Veröffentlichung bei Drittanbietern. Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere die Erstellung und/oder Darstellung von Anzeigen oder Bannern eines Stellenanbieters oder Werbetreibenden zur Schaltung bei Drittanbietern (Print- oder Online-Schaltungen) oder die Eröffnung von Zugriffsmöglichkeiten auf Lebenslaufdatenbanken externer Anbieter. Die vorstehenden Tätigkeiten werden im Folgenden als „Leistung“ bezeichnet.
(2) Wir sind berechtigt, Dritte als Erfüllungsgehilfen zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen einzusetzen.
(3) Im Gegensatz zu Print-Schaltungen kann bei Online-Schaltungen im Internet grundsätzlich nur eine Position pro Stellenanzeige durch den Auftraggeber geschaltet werden.
(4) Die sachgerechte Verschlagwortung, Wahl der Kategorisierung, Rubrizierung oder Platzierung der Stellenanzeige liegt ausschließlich im Ermessen des Drittanbieters; auf diese haben wir keinen Einfluss. Die Verschlagwortung, Rubrizierung, Kategorisierung und Platzierung der Stellenanzeige ist damit keine uns obliegende Vertragspflicht. Ein Anspruch auf eine bestimmte, vom Auftraggeber gewünschte Verschlagwortung, Wahl der Kategorisierung, Rubrizierung oder Platzierung von Stellenanzeigen besteht folglich nicht.

(1) Bei der Buchung über das Internet kommt der Vertrag wie folgt zustande: Nach Ausfüllen und Absenden des Bestellformulars erhält der Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung von uns. In letzterer liegt das Vertragsangebot. Die Annahme erfolgt durch Übersendung der vom Auftraggeber unterschriebenen Auftragsbestätigung an uns.
(2) In allen anderen Fällen der Kontaktaufnahme liegt das Vertragsangebot in der Übersendung der Auftragsbestätigung an den Auftraggeber, die Annahme erfolgt dann mittels Rücksendung der vom Auftraggeber unterzeichneten Auftragsbestätigung an uns.
(3) Termine sind nur insoweit verbindlich, als sie schriftlich niedergelegt wurden.
(4) Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, z. B. Abbildungen, Zeichnungen und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich so bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

(1) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer/Drittanbieter. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. In diesem Fall sind wir berechtigt, vom Vertrag mit dem Auftraggeber zurückzutreten. Im Falle unseres Rücktritts informieren wir unseren Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit und erstatten unverzüglich die Gegenleistung.
(2) Von uns nicht zu vertretende Leistungshindernisse, insbesondere in Form höherer Gewalt, von Naturkatastrophen, Verkehrs- und Betriebsstörungen, behördlichen Maßnahmen und Arbeitskämpfen, führen zu einer um die Zeit des Hindernisses verlängerten Leistungsfrist. Für den Fall, dass ein solches Leistungshindernis dauerhaft eintritt, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(1) Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
(2) Der Auftraggeber zahlt an uns für seine Aufträge, vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Abrede, die sich aus unserem Angebot ergebende Vergütung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgebend sind die zum Ausstellungsdatum der Auftragsbestätigung gültigen Preise.
(3) Die Zahlungen werden mit Rechnungserstellung ohne Abzug fällig. Die Rechnungserstellung erfolgt bei Freigabe der Leistung (siehe § 12 Nr. 2 dieser AGB) oder sobald eine Einzelleistung durch uns erbracht wurde. Bei Rahmenverträgen erfolgt die Rechnungserstellung bei Freigabe der ersten Leistung. Wird nach Fertigstellung der Auftragsbestätigung ein späterer Liefertermin gewünscht, so wird die Rechnung unter dem Datum der Bereitstellung der Leistung ausgestellt.
(4) Ist die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter vereinbart und haben wir die Vergütung für diese Leistungen zu verauslagen, so können wir einen angemessenen Vorschuss verlangen. Regelmäßige, abschnittsweise bemessene Vergütungen, z. B. für die Bereitstellung von Host-RechnerSpeicherkapazitäten zur Speicherung von Website-Informationen, sind jeweils im Voraus zu bezahlen.
(5) Rabatte, Agenturprovisionen o. ä. Nachlässe werden grundsätzlich nur in Ausnahmefällen und nach schriftlicher Bestätigung durch uns vor der Auftragsannahme gewährt.
(6) Bei Stornierung eines Auftrages, für den bereits eine Anzeige von uns erstellt wurde, berechnen wir die bereits angefallenen Kosten, mindestens jedoch 80,00 €.
(7) Auch im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen sind wir jederzeit berechtigt, eine Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
(8) Wir sind berechtigt, dem Auftraggeber eine Rechnung oder Zahlungsaufstellung auch in elektronischer Form zu übermitteln.

(1) Der Beginn der Veröffentlichung bzw. die Erbringung der Leistung erfolgt zu dem mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein Zeitpunkt in dieser Weise vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung/Leistungserbringung unverzüglich bei Abschluss des Auftrags durch uns und nach Freigabe der Leistung durch den Auftraggeber (siehe § 12, Nr. 2 dieser AGB).
(2) Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter Anzeigen- und Leistungsmittel. Verzögerungen, die infolge des Inhalts des durch den Auftraggeber zur Veröffentlichung gestellten Materials entstehen, seien sie inhaltlich oder technisch bedingt, sind allgemein durch uns nicht zu vertreten (siehe auch § 7, Nr. 1 dieser AGB).
(3) Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
(4) Ein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertrages liegt für uns insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zur Zahlung nicht nachkommt oder Leistungen mit Inhalten beauftragt, die gegen geltende Gesetze oder die guten Sitten verstoßen.

(1) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Dies bedeutet, er muss alle für die Leistungserbringung erforderlichen technischen und projektbezogenen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stellen (siehe auch § 6, Nr. 2 dieser AGB). Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Frist zur Leistungserbringung durch uns entsprechend. Bei Verzögerung oder Mehraufwand, die der Auftraggeber durch die Lieferung nicht eindeutiger oder unvollständiger Informationen und Unterlagen verursacht hat, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns den dadurch entstandenen Schaden und eventuelle Mehraufwendungen zu ersetzen.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein von ihm gewähltes oder durch uns übermitteltes Passwort und die Benutzerkennung vertraulich zu behandeln. Eine Mitteilung an Dritte ist verboten. Der Auftraggeber wird zu keiner Zeit von unseren Mitarbeitern nach seinem Passwort und seiner Benutzerkennung gefragt werden.
(3) Bei gegebenem Anlass zu der Annahme, dass Dritte Kenntnis von dem Passwort haben und/oder eine Benutzerkennung missbrauchen, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(4) Der Auftraggeber garantiert, in seinen Stellenanzeigen und sonstigen Leistungen nur den Tatsachen entsprechende Angaben zu veröffentlichen und die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) einzuhalten.
(5) Die Versendung von Kontaktnachrichten an Stellensuchende im Rahmen des Zugriffs auf die Datenbank für Stellensuchende ist unzulässig, soweit zweifelhafte Inhalte versendet werden, ein Verstoß gegen die guten Sitten vorliegt oder eine Duldung des Vorgehens aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Die Nutzung von Bewerberdatenbanken zu einem anderen Zweck als zum Zweck der Anbahnung von konkreten Dienst- oder Arbeitsverhältnissen in Bezug auf tatsächlich verfügbare freie Stellen ist unzulässig. Wir sind im Falle von vertragswidrigem, datenschutz- oder persönlichkeitsrechtswidrigem Umgang des Auftraggebers berechtigt, die Leistungserbringung durch Sperrung des Zugriffs einzustellen, und behalten uns vor, diese Inhalte ohne vorherige Abmahnung aus dem Angebot zu entfernen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet.
(6) Der Auftraggeber sichert zu, alle Bestimmungen des Daten- und Persönlichkeitsschutzrechts einzuhalten.

(1) Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Stellenanzeige auch anderweitig, insbesondere durch Printmaterial auf Messen, per Fax auf Abruf oder Telefon, zu verbreiten. Wir sind außerdem berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Anzeige in jedem von uns frei bestimmbaren Print- und Onlinemedium zu veröffentlichen (oder durch Dritte veröffentlichen zu lassen). Es handelt sich hierbei um zusätzliche und freiwillige Leistungen unsererseits, für die dem Auftraggeber keine Mehrkosten entstehen.
(2) Die Nutzung von Datenbanken anders als durch die von uns zur Verfügung gestellten Funktionalitäten ist unzulässig und berechtigt uns zur sofortigen Sperrung des Zugriffs. (3) Wir behalten uns vor, vom Auftraggeber erteilte Aufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen nicht oder nur verändert auszuführen. Dies gilt besonders dann, wenn der Inhalt gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstößt, missbräuchlich ist oder gegen die guten Sitten verstößt, bzw. die Veröffentlichung für uns aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.
(4) Wir behalten uns ferner das Recht vor, bereits veröffentlichte Leistungselemente wieder zu entfernen, soweit die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen bzw. die Veröffentlichung für uns aus sonstigen Gründen unzumutbar ist (im Folgenden als "unzulässige Inhalte" bezeichnet).
(5) Das Gleiche gilt, soweit im Auftrag des Kunden Links auf Leistungselemente gesetzt werden, die unmittelbar oder mittelbar auf Seiten mit unzulässigen Inhalten führen. Wir sind berechtigt, solche Inhalte ohne vorherige Abmahnung des Auftraggebers aus dem Angebot zu nehmen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet.
(6) Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Materialien für die Leistungserbringung sind von uns nur auf besondere schriftliche Anforderung des Auftraggebers an diesen zurückzusenden. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Beendigung des Leistungsvertrages. Wir sind nicht verpflichtet, nach Beendigung des Vertrages die erbrachte Leistung aufzubewahren.

(1) Gerät der Auftraggeber mit der Rechnungsbegleichung in Verzug, sind wir berechtigt, die vertragliche Verpflichtung zur Ausführung von Aufträgen und die Zurverfügungstellung jedweder Services bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einzustellen; gegen Zahlung der Vergütung stellen wir die Services Zug um Zug wieder zur Verfügung. Der Leistungszeitraum, wie etwa die Veröffentlichungszeit von Anzeigen oder die Zugriffszeit auf Lebenslaufdatenbanken, verlängert sich dadurch nicht. Ferner steht es uns in diesen Fällen frei, bei Folgeaufträgen Vorkasse zur Bedingung für die Leistungserbringung zu machen.
(2) Der Preis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) gegenüber Kaufleuten bleibt unberührt.
(3) Im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung wird der gesamte Rechnungsbetrag ohne gesonderte Mahnung fällig, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung einer Rate mehr als zwei Wochen in Verzug ist.
(4) Im unternehmerischen Verkehr wird der Anspruch auf gewährte Rabatte und Sonderpreisvereinbarungen mit der ersten Mahnung unwirksam. Es wird der in der Rechnung ausgewiesene Betrag vor Abzug der gewährten Rabatte und Sonderpreisvereinbarungen fällig.
(5) Eine Aufrechnung des Auftraggebers mit von ihm uns gegenüber bestehenden Ansprüchen ist nur mit solchen Forderungen möglich, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.
(6) Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers kann nur dann geltend gemacht werden, wenn der Gegenanspruch, auf den das Leistungsverweigerungsrecht gestützt wird, unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.

(1) Können wir bzw. unsere Drittanbieter aus schwerwiegenden Gründen (z. B. durch höhere Gewalt, Energieausfall, Ausfall der elektronischen Datenverarbeitung) die gebuchten Leistungen nicht erbringen, so ruhen die Verpflichtungen im Umfang und für die Dauer der Behinderung, es sei denn, uns könnte ein grobes Verschulden nachgewiesen werden. Der Ausfall berechtigt nicht zum Schadensersatz.

(1) Bei beiderseitigem Handelsgeschäft hat der Auftraggeber die Leistung unverzüglich nach Erhalt oder der ersten Schaltung bzw. Veröffentlichung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich uns gegenüber zu rügen. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, gilt die Leistung als mangelfrei genehmigt.
(2) Die Überprüfungs- und Rügefrist beginnt bei offenen Mängeln mit dem Zeitpunkt der Leistungserbringung, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung.
(3) Ein Mangel liegt nicht vor bei branchenüblichen Abweichungen der Dienstleistung oder des Werks von der Auftragsbestätigung. Mangelansprüche des Auftragsgebers gegen uns sind bei unwesentlichen Sachmängeln ausgeschlossen und verjähren im Übrigen 12 Monate nach Erbringung der Leistung gegenüber bzw. Ablieferung bei dem Auftraggeber.

(1) Unsere Dienstleistungen werden professionell und nach Vorgabe unserer Auftraggeber ausgeführt. Sollte dennoch ein Grund zur Beanstandung seitens des Auftraggebers bestehen, so sind wir zur Nacherfüllung berechtigt. Es steht uns frei, dies in Form der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Ware zu leisten. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Daneben hat der Auftraggeber die Möglichkeit, nach den gesetzlichen Vorschriften Schadensersatz oder den Ersatz seiner Aufwendungen zu verlangen.
(2) Vor jeder Freischaltung einer Stellenanzeige oder der Freigabe sonstiger Leistungen hat der Vertragspartner die Möglichkeit, einen Korrekturabzug anzufordern. Fehlerhafte Korrekturabzüge kann der Auftraggeber schriftlich korrigieren. Mit Erteilung der Freigabe wird die Leistung veröffentlicht bzw. erbracht. Macht der Auftraggeber von seinem Recht zur Korrektur keinen Gebrauch oder gibt er die Leistung ohne schriftliche Korrektur frei, haften wir nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass die Leistung fehlerhaft ist. Ausgenommen hiervon ist vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits.
(3) Wir nehmen auf Anforderung des Auftraggebers, sofern unsere Drittanbieter dies zulassen, Änderungen an der durch uns erstellten Stellenanzeige oder anderen Leistungen während des Veröffentlichungszeitraums vor, sofern uns dies technisch und inhaltlich zumutbar ist. Ausgeschlossen sind alle Veränderungen, welche die Identität der Stellenanzeige betreffen, sodass im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben würde. Die Änderungen erfolgen unter Berechnung der aufwandsabhängigen Kosten und werden erst nach Zugang einer entsprechenden Bestätigung (schriftlich bzw. per E-Mail) des Auftraggebers von uns vorgenommen.

(1) Auf Schadensersatz haften wir - gleich aus welchem Rechtsgrund - bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Schäden, die durch Computerausfälle oder Übertragungsstörungen bei E-MailVersendung oder durch Viren verursacht worden sind, sind nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen.
(2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beschränkt und begrenzt auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens, der regelmäßig das Doppelte des Rechnungsbetrages der betreffenden Leistung nicht überschreitet, maximal aber auf 100.000,00 €.
(3) Der Ausschluss und/oder die Begrenzung der Haftung gelten nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Die Haftungsbeschränkungen nach § 13, Abs. 1 und 2 gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben oder der Auftraggeber Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz hat.
(5) Wir sind nur für die grafische und technische Aufbereitung von Webseiten und Stellenanzeigen nach dem jeweils geltenden HTML-Standard verantwortlich. Die möglicherweise unterschiedliche Darstellung von HTML-Dokumenten in verschiedenen Browsern entzieht sich unserem Verantwortlichkeitsbereich, folglich stehen wir dafür nicht ein. Bei Computer-Software, Datenübertragung sowie durch das Internet können nach dem aktuellen Stand der Technik Fehler auftreten. Wir können deshalb einen absolut fehlerfreien Ablauf nicht sicherstellen. Daher haften wir nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel Leistungen nicht oder nicht vollständig verfügbar sind. Dies gilt insbesondere für mögliche Aufträge, die eventuell nicht bei uns eingehen oder nicht berücksichtigt werden. Ausgenommen hiervon ist vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits.
(6) Wir haften insbesondere nicht a. in Fällen, in denen der Kunde Eingriffe am Quelltext der Webseiten und Stellenanzeigen vornimmt, b. für Schäden, die durch den Verlust oder den Missbrauch von Benutzerkennung oder Passwort des Auftraggebers entstehen, c. dafür, dass ein Kontakt mit den Stellensuchenden zustande kommt oder für eine Mindestzahl oder Mindestqualität von Bewerbungen sowie für Investitionen, die vom Kunden im Zuge dieses Angebotes bzw. Vertragsschlusses z. B. im Vertrauen auf eine Mindestanzahl von Bewerbungen getätigt wurden, d. für die Richtigkeit der durch uns nach Weisung von Stellenanbietern und Bewerbern veröffentlichten Daten sowie für die Richtigkeit der in diesen Daten enthaltenen Sachaussagen.
(7) Der Auftraggeber stellt uns gegen berechtigte Ansprüche frei, die Dritte wegen unzulässiger Inhalte oder sonstiger Gesetzesverstöße, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, gegen uns geltend machen. Die Freistellung umfasst alle uns aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der für die notwendige Rechtsverteidigung anfallenden Gerichts- und Rechtsanwaltskosten. Voraussetzung für diese Haftung ist, dass die Rechtsverletzung auf ein schuldhaftes Verhalten des Auftraggebers zurückzuführen ist.
(8) Personalwerk GmbH stellt in ihrem Zeugnisgenerator Formulierungsvorschläge für Arbeitszeugnisse zur Verfügung, die der Prüfung und ggf. Anpassung an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall bedürfen. Die Zusammenstellung und Verwendung der Textbausteine erfolgt eigenverantwortlich durch den Dritten und liegt in seinem Verantwortungsbereich. Eine fachkundige Beratung wird durch die von uns zur Verfügung gestellten Textbausteine nicht ersetzt. Wir übernehmen keine Haftung für die Verwendung der Textbausteine und Klauseln des Zeugnisgenerators.
(9) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(1) Ansprüche des Auftraggebers wegen (Sach- und Rechts-) Mängeln der Leistung verjähren in zwei Jahren seit der Abnahme.
(2) Die vorstehende Verjährungsfrist gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers, die auf einem Mangel der Leistung beruhen.

(1) Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und die rechtliche Zulässigkeit der zur Veröffentlichung kommenden Leistungen sowie der durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung. Wir sind nicht für den Inhalt von Webseiten verantwortlich und nicht verpflichtet, die Leistungen auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen oder zu überwachen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem AGG. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, die in irgendeiner Weise aus der Ausführung der Leistung gegen uns entstehen können.
(2) Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Leistungen geschützte Markenrechte benutzt werden, wird hiermit durch den Auftraggeber die Genehmigung zur Nutzung erteilt. Der Auftraggeber sichert zu, zur Erteilung dieser Genehmigung berechtigt zu sein.
(3) Weiterhin trägt der Auftraggeber die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm angelieferten und zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche zum Einstellen in das Internet erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann.
(4) Für den Fall, dass die vom Auftraggeber angebotenen Inhalte rechtswidrig oder gesetzwidrig sind (z. B. rassistisch, gewaltverherrlichend, anstößig, diskriminierend im Sinne von § 1 AGG) oder ein durch objektive Anhaltspunkte gerechtfertigter Verdacht dafür besteht, behalten wir uns das Recht vor, den Zugriff auf diese Inhalte unverzüglich zu sperren. Soweit uns eine Beschränkung der Sperre auf die betroffenen Inhalte nicht möglich oder nicht zumutbar ist, können wir das gesamte Angebot des Auftraggebers sperren. Die Berechtigung zur Sperrung besteht dann nicht, wenn der Auftraggeber nachweist, dass seine Inhalte rechtmäßig sind bzw. er die zu deren Veröffentlichung erforderlichen Rechte innehat.
(5) Im Fall der Bereitstellung von Host-Rechner-Speicherkapazitäten zur Speicherung von Website-Informationen räumt der Auftraggeber uns ein einfaches, zeitlich auf die Dauer des Vertrages begrenztes Recht ein, geschützte und nicht geschützte Inhalte zu Zwecken dieses Vertrages auf dem Server zu speichern und eine ausreichende Anzahl von Backup-Kopien anzufertigen. Dies umfasst auch das Recht von uns, die geschützten Inhalte über das von uns unterhaltene Netz und das daran angeschlossene Internet der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit Zugang zu den Inhalten von einem Ort und zu einer Zeit haben, die sie jeweils individuell wählen. Soweit nach Beendigung dieses Vertrages geschützte Inhalte von Dritten in Cache-Speichern vorgehalten werden, wird diese Speicherung nicht mehr Personalwerk zugerechnet.
(6) Mit der Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber ist keine Abtretung oder Erteilung einer Nutzungsberechtigung von Urheberrechten und/oder anderen Leistungsschutzrechten an den Auftraggeber verbunden, insbesondere nicht an den HTML-Layouts, grafischen Entwürfen, Reinzeichnungen. Sofern die von uns veröffentlichten Stellenanzeigen oder sonstigen Leistungen durch den Auftraggeber selbst (einschließlich des HTML-Quelltextes) erstellt wurden, kommen diesem die Urheberrechte zu, doch räumt uns der Auftraggeber das alleinige Nutzungsrecht ein. Insbesondere sind wir berechtigt, rechtswidrige Eingriffe in das Urheberrecht durch Dritte im Rahmen der Veröffentlichung im eigenen Namen abzuwehren bzw. hieraus resultierende Schadensansprüche geltend zu machen.
(8) Ist kein spezifischer Nutzungsumfang und -zeitraum vereinbart, räumen wir dem Auftraggeber abhängig von der Art der angefertigten Arbeiten ein einfaches Recht der Nutzung in der folgenden Weise ein:

  • für Illustrationen und Fotografien: die einmalige Veröffentlichung/Verwendungen in bei der Auftragserteilung vorgesehener Art und vorgesehenem Medium für eine unbegrenzte zeitliche Dauer;
  • für Texte: die einmalige Veröffentlichung /Verwendung in bei der Auftragserteilung vorgesehenen Art und vorgesehenem Medium für eine unbegrenzte zeitliche Dauer;
  • Gestaltungsraster: die unbeschränkte Vervielfältigung und Weitergabe an Dienstleister zwecks Adaption von Werbemitteln für den im Auftrag vorgesehenen Endkunden; weiterhin die Ergänzung, jedoch nicht Modifikation der gelieferten Gestaltungsraster, nicht aber die Benutzung zur Adaption von Gestaltungsrastern für andere als den im Auftrag vorgesehenen Endkunden;
  • für alle anderen Formen von Werken: die einmalige Verwendung entsprechend dem im Auftrag spezifizierten Verwendungszweck; ist ein Verwendungszweck nicht aus dem Auftrag ersichtlich, bedarf jegliche Verwendung der Genehmigung durch uns.

(9) Lithographie: Erstellen wir zu Druckzwecken Lithographien, werden diese erst nach vollständiger Bezahlung Eigentum des Auftraggebers und können von diesem im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte zur Nachproduktion verwendet werden. Elektronische Lithographien für den Druck im CTP-Verfahren (Computer to plate) erhält der Auftraggeber ausschließlich als druckfähige PDFDatei auf CD-ROM oder DVD. Eine Überlassung offener Dateien ist nicht geschuldet. Diese bleiben auch bei vollständiger Bezahlung Eigentum von uns.
(10) Dieser Vertrag beinhaltet keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an der genutzten Software auf den Auftraggeber. Alle Rechte an der genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marke, Urheber- und sonstigen gewerblichen Rechten verbleiben uneingeschränkt bei uns.

(1) Wir sind nicht verpflichtet, Arbeiten (offene Dateien), die am Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe offener Dateien, so ist dieses gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Haben wir dem Auftraggeber offene Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von uns geändert, genutzt und vervielfältigt werden. Die Urheberrechte an diesen offenen Dateien (Rohdaten) verbleiben bei uns.
(2) Bis zur vollständigen Erfüllung unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen gegen den Auftraggeber bleibt der Liefergegenstand unser materielles und geistiges Eigentum, an dem uns die ausschließlichen Nutzungsrechte zustehen.

(1) Wir sind auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, zur Ausführung aller Geschäfte fachkundige Dritte zu beauftragen. In diesen Fällen obliegt uns die sorgfältige Auswahl der Hilfspersonen und die Gewähr für die fachliche Eignung.
(2) Der Vertrag kommt auch in diesen Fällen ausschließlich zwischen uns und dem Auftraggeber zustande.
(3) Bei Heranziehung von Dritten tragen wir dafür Sorge, dass sich diese zur Geheimhaltung gem. § 18 verpflichten.

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit und solange diese Informationen nicht allgemein zugänglich sind oder zugänglich geworden sind, dem Empfänger nicht durch einen hierzu berechtigten Dritten ohne Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung mitgeteilt worden sind oder dem Vertragspartner nicht bereits vor dem Empfangsdatum nachweislich bekannt waren. Hierzu zählen auch Informationen zu den Preisen und Konditionen. Als Dritte gelten nicht die mit dem jeweiligen Partner in Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie Personen und Unternehmen, die zwecks Vertragserfüllung vom Partner beauftragt werden, soweit sie in gleicher Weise zur Geheimhaltung verpflichtet wurden bzw. werden.
(2) Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.
(3) Erkennt einer der Vertragspartner, dass eine geheimhaltungsbedürftige Information in den Besitz eines Dritten gelangt oder eine geheim zu haltende Unterlage verloren gegangen ist, so wird er den anderen Vertragspartner hiervon unverzüglich unterrichten.

(1) Erfüllungsort ist Karben.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist das Amtsgericht Frankfurt am Main bzw. das Landgericht Frankfurt am Main ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen berechtigt, unsere Ansprüche gegen den Auftraggeber auch am allgemeinen Gerichtstand des Auftraggebers zu erheben.
(3) Diese AGB und alle Beziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.

Stand: Januar 2023