Vorlagen & HR-Tipps


wird nachfolgender Teilzeitarbeitsvertrag mit dem Recht zum Abruf der Arbeitsleistung durch den Arbeitgeber vereinbart:

§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses/Tätigkeit

Der Arbeitnehmer wird mit Wirkung vom .............. als .............. eingestellt. Die einzelnen zum Aufgabenbereich gehörenden Tätigkeiten ergeben sich aus der als Anlage 1 beigefügten und zum Vertrag gehörenden Stellenbeschreibung. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, im Bedarfsfall auch andere ihm zumutbare Tätigkeiten zu übernehmen. Eine Gehaltsminderung darf hiermit jedoch nicht verbunden sein. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Arbeitsleistung höchstpersönlich zu erbringen.

§ 2 Arbeitsort/Ausstattung

Der Arbeitnehmer übt seine Tätigkeit in einem separaten Arbeitszimmer in seinen eigenen Räumlichkeiten in .............. aus. Die Einrichtung und Ausstattung des Arbeitszimmers erfolgt durch die Firma. Hierzu werden ein gesonderter Mietvertrag sowie ein gesondertes Bestandsverzeichnis angelegt und diesem Vertrag als Anlage 2 beigefügt. Die installierten Einrichtungen und sonstigen Arbeitsmittel verbleiben im Eigentum der Firma und sind nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses herauszugeben. Die Firma bzw. ein von ihr beauftragter Mitarbeiter sind berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung die Arbeitsräume in der Wohnung des Arbeitnehmers zu betreten.

§ 3 Probezeit/Kündigungsfristen

Die ersten .............. Monate des Anstellungsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probezeit können beide Parteien den Anstellungsvertrag mit einer Frist von .............. Wochen zum Monatsende kündigen. Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung nur unter Einhaltung einer Frist von Wochen/Monaten zum .............. zulässig. Verlängert sich die Kündigungsfrist für die Firma aus tariflichen oder gesetzlichen Gründen, gilt diese Verlängerung auch für den Arbeitnehmer. Das Anstellungsverhältnis endet mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das .............. Lebensjahr vollendet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Kündigung des Anstellungsvertrages vor Dienstantritt ist ausgeschlossen.

§ 4 Vergütung

Die monatliche Bruttovergütung beträgt während der Probezeit EUR .............. , nach Ablauf der Probezeit EUR .............. . Die Vergütung wird jeweils am Letzten eines Monats fällig. Die Zahlung erfolgt bargeldlos auf das der Firma benannte Konto des Arbeitnehmers. Die Zahlung von etwaigen Sondervergütungen (Gratifikationen, Urlaubsgeld, Prämien etc.) erfolgt in jedem Einzelfall freiwillig und ohne Begründung eines Rechtsanspruchs für die Zukunft.

§ 5 Abtretungen/Pfändungen

Die teilweise oder vollständige Abtretung und Verpfändung der Vergütung ist ausgeschlossen. Im Falle einer Lohnpfändung ist die Firma berechtigt, die konkrete Bearbeitungsgebühr einzubehalten.

§ 6 Arbeitszeit/Überstunden

Die Arbeitszeit richtet sich nach der betriebsüblichen Zeit und beträgt derzeit wöchentlich .............. Stunden ohne die Berücksichtigung von Pausen. Die Firma ist berechtigt, aus dringenden betrieblichen Erfordernissen eine Änderung der Arbeitszeiteinteilung vorzunehmen. Die Firma ist berechtigt, bei dringenden betrieblichen Erfordernissen Überstunden anzuordnen. Bis zu .............. Überstunden kann der Arbeitnehmer nach Absprache mit der Firma durch Freizeit ausgleichen oder sich vergüten lassen. Darüber hinausgehende Überstunden werden grundsätzlich vergütet. Der Überstundenzuschlag beträgt .............. %. Die Auszahlung der Überstundenvergütung erfolgt jeweils mit der Vergütung des Folgemonats.

§ 7 Urlaub/Nebentätigkeit

Der Arbeitnehmer erhält .............. Werktage Urlaub. Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Der Zeitpunkt des jeweiligen Urlaubsantritts ist mit den betrieblichen Notwendigkeiten abzustimmen. Während des Urlaubs ist jede auf Erwerb gerichtete Tätigkeit untersagt. Während der Dauer des Anstellungsverhältnisses ist jede Nebenbeschäftigung untersagt, die die Arbeitsleistung des Angestellten oder die Interessen der Firma in sonstiger Weise beeinträchtigen kann. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Firma vor jeder Aufnahme einer Nebenbeschäftigung zu informieren.

§ 8 Arbeitsverhinderung

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, im Falle einer Arbeitsverhinderung infolge Krankheit oder aus sonstigen Gründen der Firma unverzüglich Mitteilung zu machen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauf folgenden Kalendertag vorzulegen. Die Firma ist berechtigt, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch früher zu verlangen.

§ 9 Verschwiegenheitspflicht

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, über alle betrieblichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen oder aus Anlass seiner Tätigkeit in der Firma zur Kenntnis gelangen, auch nach seinem Ausscheiden Stillschweigen zu bewahren. Bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses sind alle betrieblichen Unterlagen sowie etwa angefertigte Abschriften oder Kopien an die Firma herauszugeben.

§ 10 Wettbewerbsverbot

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses für die Dauer von .............. Jahren nicht für eine Konkurrenzfirma tätig zu werden. Als Entschädigung hierfür erhält er von der Firma für die Dauer des Wettbewerbsverbots die Hälfte der zuletzt gezahlten vertragsgemäßen Vergütung. Der Arbeitnehmer ist im Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsverbot schadensersatzpflichtig. Im übrigen gelten die §§ 74 ff. HGB. Die nach § 74 Abs. 1 HGB erforderliche Urkunde ist dem Arbeitnehmer ausgehändigt worden. Mit der Unterschrift unter diesen Vertrag bestätigt der Arbeitnehmer gleichzeitig den Empfang der Urkunde.

§ 11 Betriebliche Regelungen / Tarifvertrag

Die Betriebsordnung und die bestehenden Betriebsvereinbarungen können im Personalbüro eingesehen werden. Ergänzend gelten die Regelungen des .............. Tarifvertrages vom .............. für .............. sowie die diesen ergänzenden oder ablösenden Regelungen in ihren jeweils geltenden Fassungen.

§ 12 Ausschlussklausel

Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit diesem in Verbindung stehen, sind innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses schriftlich gegenüber der anderen Vertragspartei geltend zu machen. Ansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind verfallen. Der Ausschluss gilt nicht, soweit ein Anspruch auf der Haftung wegen Vorsatzes beruht.

§ 13 Nebenabreden

Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Diese Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden. Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Ort ..................................................
Datum ..................................................
Arbeitgeber ..................................................
Arbeitnehmer ..................................................

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