Vorlagen & HR-Tipps


§ 1 Tätigkeit

Frau/Herr .............. wird mit Wirkung ab .............. die Aufgaben einer/eines .............. mit folgenden Tätigkeiten übernehmen: .............. Ergänzend wird auf das Auftragsschreiben .............. verwiesen.

§ 2 Weisungsfreiheit

Der Mitarbeiter unterliegt bei der Durchführung der übertragenen Tätigkeiten keinen Weisungen der Firma. Er ist in der Gestaltung seiner Tätigkeit (Zeit, Dauer, Art und Ort der Arbeitsausübung) selbständig tätig und vollkommen frei. Auf besondere betriebliche Belange im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit ist jedoch Rücksicht zu nehmen. Der Mitarbeiter ist an keinerlei Vorgaben zum Arbeitsort oder zur Arbeitszeit gebunden. Projektbezogene Zeitvorgaben der Firma sind allerdings einzuhalten, ebenso fachliche Vorgaben der Firma, soweit diese zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlich sind. Der Mitarbeiter ist ferner berechtigt, Aufträge der Firma ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Gegenüber den Angestellten der Firma hat der Mitarbeiter keine Weisungsbefugnis.

§ 3 Leistungserbringung/Arbeitsaufwand/Betriebliche Anwesenheit

Der Mitarbeiter kann sich bei der Ausführung seiner vertraglichen Verpflichtungen der Hilfe Dritter bedienen, soweit deren fachliche Qualifikation sichergestellt ist und diesen gleich lautende Verpflichtungen nach diesem Vertrag auferlegt werden. Der Mitarbeiter übt seine Tätigkeit in seinen eigenen Räumlichkeiten aus. Soweit in Einzelfällen eine betriebliche Anwesenheit erforderlich wird, stellt die Firma nach jeweiliger vorheriger Absprache die entsprechenden betrieblichen Einrichtungen zur Verfügung.

§ 4 Konkurrenz/Verschwiegenheit

Der Mitarbeiter darf auch für andere Arbeitgeber tätig sein. Will der Mitarbeiter allerdings für einen unmittelbaren Wettbewerber der Firma tätig werden, bedarf dies der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Firma. Der Mitarbeiter verpflichtet sich im Übrigen, über ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt gewordene betriebliche Interna, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, auch nach seinem Ausscheiden Stillschweigen zu bewahren. Der Mitarbeiter ist im Fall des schuldhaften Verstoßes gegen die Verschwiegenheitspflicht schadensersatzpflichtig.

§ 5 Vergütung

Als Vergütung wird ein Stundenhonorar von EUR ............ zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer vereinbart. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, jeweils bis zum 10. des Folgemonats eine spezifizierte Abrechnung in Form einer Rechnung zu erstellen.

§ 6 Sonstige Ansprüche/Versteuerung

Mit der Zahlung der in § 5 vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Mitarbeiters gegen die Firma aus diesem Vertrag erfüllt. Die etwaige Inanspruchnahme von Räumen oder Betriebsmitteln der Firma (s. § 3 der Vereinbarung) wird dem Mitarbeiter im Einzelfall nach gesonderter Vereinbarung in Rechnung gestellt. Soweit der Mitarbeiter im Auftrag der Firma zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Reisen erbringt, erstattet die Firma dem Mitarbeiter die anfallenden Reisekosten und Spesen sowie alle sonstigen nachgewiesenen Aufwendungen. Fährt der Mitarbeiter mit dem eigenen PKW, gilt insoweit ein Pauschalsatz von 0,36 EUR pro gefahrenen Kilometer. Die Abrechnung der nachgewiesenen Reisekosten, Spesen und sonstigen Aufwendungen hat vierteljährlich zu erfolgen. Für die Versteuerung der Vergütung (Einkommens- sowie Umsatzsteuer) hat der Mitarbeiter selbst zu sorgen. Der Mitarbeiter wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er in der Regel nur einen Auftraggeber hat und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt.

§ 7 Fälligkeit

Das vereinbarte Pauschalhonorar wird jeweils zum Monatsende fällig. Die Auszahlung erfolgt unbar. Der Mitarbeiter wird innerhalb von 14 Tagen nach Beginn des Mitarbeiterverhältnisses der Firma ein Konto benennen, auf das das Honorar angewiesen werden kann.

§ 8 Kündigung

Das Vertragsverhältnis kann unter Einhaltung einer Frist von ............ zum ............ gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Von der Firma überlassene Arbeits- und Geschäftsunterlagen sowie sonstige Arbeitsmittel sind mit Beendigung des Vertragsverhältnisses unaufgefordert zurückzugeben. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen.

§ 9 Gerichtsstand/Anwendbares Recht/Verfallklausel

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Firma, soweit dies zwischen den Parteien dieses Vertrages wirksam vereinbart werden kann. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis und solche, die mit diesem in Verbindung stehen, sind innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses schriftlich gegenüber der anderen Vertragspartei geltend zu machen. Ansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind verfallen. Der Ausschluss gilt nicht, soweit ein Anspruch auf der Haftung wegen Vorsatzes beruht.

§ 10 Nebenabreden

Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Diese Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden. Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Ort ..................................................
Datum ..................................................
Arbeitgeber ..................................................
Arbeitnehmer ..................................................

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