Vorlagen & HR-Tipps


§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses/Tätigkeit

Frau/Herr .............. wird mit Wirkung ab dem .............. als .............. eingestellt.

§ 2 Befristung/Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des .............. ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf. Zuvor kann es von beiden Vertragsparteien ordentlich gekündigt werden; die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Arbeitsleistung wird innerhalb des Zeitrahmens vom .............. bis .............. erbracht.

§ 3 Arbeitszeit

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt .............. Wochenstunden an .............. Tagen zu je .............. Stunden.

Alternativ

§ 3 Arbeitszeit

Die Arbeitszeit beträgt im Zeitraum von .............. bis .............. Stunden.

Alternativ

§ 3 Arbeitszeit

Die Arbeitszeit beträgt .............. (variabler Einsatz, der individuell festgelegt werden sollte)

§ 4 Urlaub

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf .............. Tage Urlaub.

§ 5 Vergütung

Der Arbeitnehmer erhält eine Vergütung von .............. EUR je Stunde.

Alternativ

§ 5 Vergütung

Der Arbeitnehmer erhält eine Vergütung von EUR. Die Vergütung ist jeweils am Monatsende fällig. Beträgt die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses weniger als einen Monat, so ist die Vergütung mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses fällig. Die Vergütung wird auf ein dem Arbeitgeber zu nennendes Konto ausbezahlt.

§ 6 Arbeitsverhinderung

Im Fall einer krankheitsbedingten oder aus sonstigen Gründen veranlassten Arbeitsverhinderung hat der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich zu informieren. Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Erkrankung ist dem Arbeitgeber innerhalb von 3 Tagen ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

§ 7 Verschwiegenheitspflicht

Der Arbeitnehmer wird über alle betrieblichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen oder aus Anlass seiner Tätigkeit in der Firma bekannt geworden sind, auch nach seinem Ausscheiden Stillschweigen bewahren.

§ 8 Weitere Beschäftigungen

Der Arbeitnehmer versichert, im laufenden Kalenderjahr keine weiteren kurzfristigen Beschäftigungen ausgeübt zu haben, durch die die Grenze von zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen überschritten wird. Er verpflichtet sich, jede Aufnahme einer weiteren kurzfristigen Beschäftigung dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen.

§ 9 Formerfordernis

Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit diesem in Verbindung stehen, sind innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses schriftlich gegenüber der anderen Vertragspartei geltend zu machen. Ansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind verfallen. Der Ausschluss gilt nicht, soweit ein Anspruch auf der Haftung wegen Vorsatz beruht.

§ 10 Ausschlussklausel

Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Ort ..................................................
Datum ..................................................
Arbeitgeber ..................................................
Arbeitnehmer ..................................................

Stellenbörsenpakete aufrufen

Kontakt aufnehmen

Wir machen uns gerne für Sie ans Werk, übernehmen die kompletten Prozesse rund um Ihre individuelle Personalsuche und -beschaffung und sprechen Fach- und Führungskräfte über die richtigen Kanäle gezielt an – diskret und professionell. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail.

Montag–Freitag von 8 bis 18 Uhr
email
per E-Mail

Sicherheitsprüfung: Zum Schutz gegen Spambots bitten wir Sie die folgende Rechenaufgabe zu lösen.

4 + 14 = ?