Vorlagen & HR-Tipps


§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses/Tätigkeit

Der Arbeitnehmer wird ab als in eingestellt. Die einzelnen zum Aufgabenbereich gehörenden Tätigkeiten ergeben sich aus der als Anlage 1 beigefügten, zum Vertrag gehörenden Stellenbeschreibung.

§ 2 Probezeit/Beendigung/Kündigungsfristen

Als Probezeit werden .............. Wochen/Monate vereinbart. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung nur unter Einhaltung einer Frist von .............. Wochen/Monaten zum .............. zulässig. Verlängert sich die Kündigungsfrist für die Firma aus tariflichen oder gesetzlichen Gründen, gilt diese Verlängerung auch für den Arbeitnehmer. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Anstellungsverhältnis endet mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das .............. Lebensjahr vollendet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Kündigung des Anstellungsvertrags vor Dienstantritt ist ausgeschlossen.

§ 3 Arbeitszeit

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt .............. Stunden. Die tägliche Arbeitszeit beträgt mindestens 3 Stunden. Die Firma ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Arbeitszeit mindestens 4 Tage im Voraus mitzuteilen. Der Arbeitnehmer erklärt sich bereit, im Falle betrieblicher Notwendigkeit bis zu .............. Überstunden pro Woche zu leisten.

§ 4 Vergütung/Sonderzahlungen

Der Arbeitnehmer erhält eine monatliche Bruttovergütung von EUR .............. . Die Vergütung ist jeweils am Monatsende fällig und wird auf das Konto des Arbeitnehmers bei der .............. Nr. .............. angewiesen. Etwa angeordnete Überstunden werden mit einem Zuschlag von .............. % vergütet. Soweit neben der regelmäßigen Vergütung Sonderzahlungen (etwa als Urlaubsoder Weihnachtsgeld) gezahlt werden, erfolgt dies in jedem Einzelfall freiwillig und ohne einen Rechtsanspruch für die Zukunft.

§ 5 Urlaub

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf .............. Werktage Urlaub. Die Lage des Urlaubs ist mit der Firma abzustimmen. Im Übrigen gilt das Bundesurlaubsgesetz.

§ 6 Arbeitsverhinderung

Im Falle einer krankheitsbedingten oder aus sonstigen Gründen veranlassten Arbeitsverhinderung hat der Arbeitnehmer die Firma unverzüglich zu informieren. Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Erkrankung ist der Firma innerhalb von 3 Tagen ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Dauer der voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit vorzulegen.

§ 7 Verschwiegenheitspflicht

Der Arbeitnehmer wird über alle betrieblichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen oder aus Anlass seiner Tätigkeit in der Firma bekannt geworden sind, auch nach seinem Ausscheiden Stillschweigen bewahren.

§ 8 Nebenbeschäftigung

Während der Dauer der Beschäftigung ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeit, die die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers beeinträchtigen könnte, untersagt. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, vor jeder Aufnahme einer Nebenbeschäftigung die Firma zu informieren.

§ 9 Freistellung von der Arbeit

Für den Fall der Vertragsauflösung oder Kündigung des Arbeitsverhältnisses steht es der Firma frei, den Arbeitnehmer von der Dienstleistung unter Fortzahlung des Entgelts und unter Anrechnung des anteiligen Urlaubs und eventueller zusätzlicher Freizeitansprüche freizustellen. Alle der Firma gehörenden Unterlagen und alle dienstlichen Aufzeichnungen sind mit dem Zeitpunkt der Freistellung zurückzugeben.

§ 10 Ausschlussklausel

Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit diesem in Verbindung stehen, sind innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses schriftlich gegenüber der anderen Vertragspartei geltend zu machen. Ansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind verfallen. Der Ausschluss gilt nicht, soweit ein Anspruch auf der Haftung wegen Vorsatzes beruht.

§ 11 Nebenabreden

Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Diese Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden. Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Ort ..................................................
Datum ..................................................
Arbeitgeber ..................................................
Arbeitnehmer ..................................................

Stellenbörsenpakete aufrufen

Kontakt aufnehmen

Wir machen uns gerne für Sie ans Werk, übernehmen die kompletten Prozesse rund um Ihre individuelle Personalsuche und -beschaffung und sprechen Fach- und Führungskräfte über die richtigen Kanäle gezielt an – diskret und professionell. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail.

Montag–Freitag von 8 bis 18 Uhr
email
per E-Mail

Sicherheitsprüfung: Zum Schutz gegen Spambots bitten wir Sie die folgende Rechenaufgabe zu lösen.

18 - 15 = ?