Glossar

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Tarifverträge

Faire Vergütung, festgelegte Arbeitszeiten und vieles mehr: Tarifverträge haben eine immense Bedeutung für die Arbeitnehmer*innen in Deutschland. Immerhin arbeiten hierzulande über die Hälfte der Beschäftigten in Betrieben, die einem Tarifvertrag unterliegen. Die meisten Tarifverträge werden geräuschlos im Einvernehmen der Verhandlungsparteien geschlossen – im Fokus der Öffentlichkeit stehen sie nur, wenn die Tarifverhandlungen zur Unzufriedenheit der Gewerkschaften verlaufen, die Beschäftigten streiken und auf die Straße gehen.

Abgesehen von diesen Ausnahmefällen bieten Tarifverträge jedoch recht günstige Regelungen für die Arbeitnehmer*innen. Trotzdem können Arbeitgeber – über die vertraglich vereinbarten Arbeitsbedingungen hinaus – noch einiges mehr tun: zum Beispiel mithilfe geeigneter Employer-Branding-Maßnahmen für eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit sorgen.

Was ist ein Tarifvertrag?

Unter einem Tarifvertrag versteht man eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen mindestens zwei Tarifvertragsparteien. Zu diesen zählen Arbeitgeberverbände oder einzelne Arbeitgeber auf der einen und Gewerkschaften für die Arbeitnehmervertretung auf der anderen Seite. Gemäß Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz haben Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber gleichermaßen das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu gründen oder ihnen beizutreten.

Was regelt ein Tarifvertrag?

Ein Tarifvertrag stellt die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber dar und klärt viele Fragen zu den allgemeinen Arbeitsbedingungen, zum Beispiel:

  • die Löhne bzw. die Entgelthöhe bei entsprechender Eingruppierung
  • die Wochenarbeitszeit und die Höchstdauer der täglichen Arbeitszeit
  • die Zahlung von Zulagen und Zuschlägen, zum Beispiel bei Überstunden
  • die Entgeltfortzahlung bei Krankheit
  • den Urlaubsanspruch
  • den Abschluss und die Kündigung von Arbeitsverhältnissen
  • die Modalitäten bei der Einführung von Kurzarbeit

Wann gilt ein Tarifvertrag?

Für ein Arbeitsverhältnis gilt ein Tarifvertrag, wenn der Arbeitgeber und der/die Beschäftigte tarifgebunden sind. Dies ist der Fall, sobald der Arbeitgeber seinem Arbeitgeberverband und der/die Beschäftigte der zuständigen Gewerkschaft beigetreten ist. Aufgrund der Bezugnahmeklausel können auch nicht tarifgebundene Arbeitnehmer*innen von Tarifverträgen profitieren. Das heißt, dass der Einzelarbeitsvertrag unabhängig von der Gewerkschaftszugehörigkeit des/der Beschäftigten auf einen Tarifvertrag Bezug nimmt, um einheitliche Regelungen im jeweiligen Betrieb zu schaffen.

Welche Arten von Tarifverträgen gibt es?

Zunächst kann man Tarifverträge im Hinblick auf ihren Geltungsbereich unterscheiden: Ein Verbands- bzw. Flächentarifvertrag gilt für eine bestimmte Branche (z. B. die Metall- und Elektroindustrie) in einem räumlich abgegrenzten Tarifgebiet (z. B. Baden-Württemberg). Ein solcher Tarifvertrag ist für alle Arbeitgeber dieser Branche im Tarifgebiet bindend, die Mitglieder des tarifschließenden Arbeitgeberverbandes sind. Abgesehen davon kann auch ein sogenannter Firmen- bzw. Haustarifvertrag zwischen einer Gewerkschaft und einem einzelnen Arbeitgeber abgeschlossen werden.

Des Weiteren unterscheiden sich Tarifverträge darin, was sie regeln. Ein Lohn- und Gehaltstarifvertrag bestimmt die konkrete Höhe der Vergütung für die Arbeitsverhältnisse in seinem Geltungsbereich. Seine Laufzeit ist meist kürzer als die anderer Tarifverträge, denn er wird üblicherweise nach ein bis zwei Jahren neu verhandelt. Oft wird in einem zusätzlichen Rahmentarifvertrag die Eingruppierung geregelt. Er legt die Entgeltgruppen und -stufen fest sowie die Kriterien (z. B. Arbeitsinhalte, Qualifikation), nach denen die Arbeitnehmer*innen in diese einzuordnen sind.

Manteltarifverträge enthalten weder die konkrete Vergütungshöhe noch die Eingruppierung der Beschäftigten, sondern längerfristige, allgemeinere Regelungen, die sozusagen den Mantel für speziellere Tarifverträge bilden. Typischerweise definieren sie die Einstellungs-, Arbeits- und Kündigungsbedingungen, die Dauer des Urlaubs, die reguläre Arbeitszeit, Regelungen zu Krankheit, Krankmeldung und Lohnfortzahlung sowie die Zuschläge für Mehr-, Nacht- und Schichtarbeit. Häufig haben Manteltarifverträge eine unbestimmte Laufzeit und gelten so lange, bis sie gekündigt werden.

Welche Vorteile hat ein Tarifvertrag?

Da die ausgehandelten Arbeitsbedingungen für alle (tarifgebundenen) Mitarbeiter*innen gelten, muss nicht jeder/jede Beschäftigte mit dem Arbeitgeber einzeln verhandeln, sondern kann automatisch die Regelungen des Tarifvertrags für sich in Anspruch nehmen. Und: Wenn im Einzelarbeitsvertrag etwas Schlechteres als im Tarifvertrag vereinbart wird, gilt nach dem Günstigkeitsprinzip automatisch die günstigere Regelung des Tarifvertrags. Wichtig ist zudem, dass die tariflichen Vereinbarungen nur Mindeststandards darstellen. Zum Beispiel sind die Tariflöhne gleichzeitig Mindestlöhne: Von ihnen darf nicht nach unten abgewichen werden, der Arbeitgeber kann aber natürlich höhere Löhne zahlen.

Für einen tarifgebundenen Arbeitgeber hat eine Bezugnahmeklausel in Arbeitsverträgen den Vorteil, dass sie unabhängig von der Gewerkschaftszugehörigkeit der Beschäftigten einheitliche Regelungen im Betrieb schafft. Das mindert für das Unternehmen den administrativen Aufwand und für nicht tarifgebundene Arbeitnehmer*innen den Anreiz zum Gewerkschaftsbeitritt. Außerdem können tarifliche Arbeitsbedingungen für qualifizierte Fachkräfte attraktiv sein und so die Personalgewinnung begünstigen.

Employer Branding über den Tarifvertrag hinaus

Tarifverträge schaffen für viele Arbeitnehmer*innen günstige Regelungen, die sie ansonsten selbst in einem Einzelarbeitsvertrag aushandeln müssten. Dennoch sind sie in Zeiten des Fachkräftemangels nicht mehr das Maß aller Dinge – denn das, was im Tarifvertrag geregelt ist, reicht im Recruiting eventuell nicht dafür aus, die besten Talente zu überzeugen. Um begehrte Fachkräfte für sich zu gewinnen, kommt es heute beispielsweise auch auf ein positives Image als Arbeitgeber, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder die persönliche Förderung der Mitarbeiter*innen an.

Wenn Sie sich als attraktiver Arbeitgeber positionieren möchten, sind Ihren Ideen – auch durch etwaige Tarifverträge – keine Grenzen gesetzt. Wie bereits erwähnt, legt ein Tarifvertrag nur die Mindeststandards in einem tarifgebundenen Unternehmen fest. Diese gute Basis können Sie durch weitere Arbeitgeberleistungen bzw. Employee Benefits ergänzen, um High Potentials für bestimmte Positionen anzulocken. Außerdem haben Sie unzählige Möglichkeiten, mit Personalmarketing-Maßnahmen für sich als Arbeitgeber zu werben.

Das klingt nach einer Chance für Ihr Unternehmen? Ob tarifgebunden oder nicht – wir beraten Sie gerne zu maßgeschneiderten Lösungen für Ihr Personalmarketing und Employer Branding!

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